Jeder der einen Container benötigt, darf diesen auf seinem Grundstück abstellen, nicht aber auf öffentlichen Grund und Boden, ohne kostenpflichtige Genehmigung des Ordnungsamtes der jeweiligen Gemeine.
Die Entsprechenden Ansprechpartner finden Sie unter „Verwaltungsgemeinschaft Landkreis Harz“.
Gern können aber auch wir diese Antragstellung übernehmen.
Der Landkreis Harz stellt aus seiner Webseite ein entsprechendes Antragsformular zur Verfügung, dieses können Sie über folgenden Link aufrufen und ausdrucken.